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BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 11/00 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bei beitragsfreien kurzzeitigen Beschäftigungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 28.05.1999 - S 9 AL 27/98
- LSG Baden-Württemberg, 08.12.1999 - L 5 AL 2472/99
- BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 11/00 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 11/00 B
Die Übergangsvorschrift des § 425 SGB III, nach der Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung sowie sonstige Zeiten der Beitragspflicht nach dem AFG in der zuletzt geltenden Fassung als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses gelten, durch die nunmehr die Anwartschaftszeit erfüllt wird (§ 123 SGB III), stellt lediglich sicher, daß Zeiten, in denen Beitragspflicht nach dem AFG bestand, beitragsrechtlich wie Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses nach dem SGB III zu behandeln sind (vgl BT-Drucks 13/4941 S 226). - BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 91/96
Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
Auszug aus BSG, 18.05.2000 - B 11 AL 11/00 B
Der Senat hat daher auch schon entschieden, daß zur Begründung eines Anspruchs auf Alg die Neufassung des § 169a AFG auf Beschäftigungszeiten, die vor dem 1. April 1997 zurückgelegt sind, keine Anwendung findet (nicht veröffentlichtes Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 91/96).
- LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 121/01
Gewährung von Arbeitslosengeld im Zusammenhang mit geleisteten Pflegezeiten; …
Die Beitragspflicht zur Beklagten ist daher bis zum 30.04.1993 nach den damals anzuwendenden Vorschriften zu beurteilen (BSG Beschluss vom 18.05.2000 - B 11 AL 11/00 B - veröffentlicht im Juris).